Hinweisgeberschutz
Die Idee des Gesetzgebers ist, dass jedes Unternehmen eine Meldestelle betreiben muss, wo Mitarbeitende, aber auch Dritte (also Lieferant:innen, Klient:innen, Auftragnehmer:innen und andere) nicht in Ordnung befindliche Umstände melden können. Straftaten, Geldwäsche, Ordnungswidrigkeiten, Bestechung, sexuelle Belästigung etc. sollen gemeldet werden können, auch anonym.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbare (→ Straftat) oder bußgeldbewehrte (→ Ordnungswidrigkeit) Verstöße handelt, die die Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden.
Ansprechpartnerin
Sabine Person
Mailadresse
hinweisgeberschutzgesetz[at]archeggmbh.de
Postadresse
Arche gGmbH
Fachstelle Hinweisgeberschutzgesetz
Moskauer Ring 1
97084 Würzburg
Hinweise
Sie erhalten von uns innerhalb von 5 Tagen eine Eingangsbestätigung Ihres Hinweises und innerhalb von 90 Tagen eine Antwort zu Ihren Hinweisdaten.
Ggf. im gleichen Zeitraum werden wir das gemeldete Thema abschließen.
Die Identität des Hinweisgebenden wird in jedem Fall geschützt.