Stationäre Kinder- und Jugendwohngruppen

In unseren heilpädagogischen Wohngruppen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die eine längerfristige Unterbringung benötigen, weil ihre Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie nicht mehr sichergestellt werden kann.

Ziel ist die Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um beidseitig neue Entwicklungen zu ermöglichen. Die Maßnahme dient zur Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsels der Betreuungsform oder der Verselbständigung. Gemeinsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen wird eine realistische Lebensperspektive erarbeitet.

Wohngruppe Weinböhla

Ort01689 Weinböhla, Goethestr. 6b
E-MailGabriele Seltmann <gabriele.seltmann@archeggmbh.de>  ::  Telefon03771/2516-81  ::  Mobil0176/41550544  ::  Fax03774/823813 (Regionalleitung)
E-MailYvonne Müller <yvonne.mueller@archeggmbh.de>  ::  Mobil0176/41856960 (Pädagogische und Einrichtungsleitung)

In der Wohngruppe Weinböhla werden Mädchen und Jungen betreut, für die aufgrund ihrer Entwicklungs- und Beziehungsdefizite und/oder ihrer Vorgeschichte ein längerfristiger Aufenthalt in der Wohngruppe notwendig erscheint. Das Aufnahmealter liegt zwischen 3 und 12 Jahren, die Grundlage für die Unterbringung ist § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII.

Das Haus liegt im idyllischen Weinböhla und ist gut in die Nachbarschaft integriert. Den Kindern steht ein Garten zum Spielen zur Verfügung. Die Gruppe ist für 5 stationäre Plätze ausgelegt. Während der Ausbildung kann die Betreuung auch über das 18. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden (Hilfe für junge Volljährige).

Die pädagogischen Fachkräfte sind Bezugs- und Vertrauenspersonen und Ansprechpartner für alle Erziehungsfragen und Alltagsprobleme. Unterstützende und ergänzende psychologische und heilpädagogische Hilfen durch zusätzliche Fachdienste, wie z.B. psychologische Fachberatung, Psychotherapie oder heilpädagogische Angebote stehen durch langjährige konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist von gegenseitiger Akzeptanz und Achtung geprägt. Die Möglichkeit einer Rückführung in die Familie wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.