Stationäre Kinder- und Jugendwohngruppen

In unseren heilpädagogischen Wohngruppen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die eine längerfristige Unterbringung benötigen, weil ihre Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie nicht mehr sichergestellt werden kann.

Ziel ist die Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um beidseitig neue Entwicklungen zu ermöglichen. Die Maßnahme dient zur Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsels der Betreuungsform oder der Verselbständigung. Gemeinsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen wird eine realistische Lebensperspektive erarbeitet.

Wohngruppe Coswig

Ort01640 Coswig, Moritzburger Str. 90 a/b
E-MailGabriele Seltmann <gabriele.seltmann@archeggmbh.de>  ::  Telefon03771/2516-81  ::  Mobil0176/41550544  ::  Fax03774/823813 (Regionalleitung)
E-MailYvonne Müller <yvonne.mueller@archeggmbh.de>  ::  Mobil0176/41856960 (Pädagogische und Einrichtungsleitung)

Die Wohngruppe Coswig befindet sich gut integriert in der Ortschaft Coswig im Spitzgrund. In der Wohngruppe werden Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 12 Jahren betreut, bei denen aufgrund ihrer Entwicklungs- und Beziehungsdefizite und/oder ihrer Vorgeschichte ein längerfristiger Aufenthalt in der Wohngruppe notwendig erscheint. Das Aufnahmealter liegt zwischen 3 und 12 Jahren. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel sind in der Nähe.

Für die Kinder gibt es einen angrenzenden Spielplatz und den Spitzgrundwald. Die Gruppe ist auf 6 stationäre Plätze ausgelegt. Während der Ausbildung kann die Betreuung auch über das 18. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden (Hilfe für junge Volljährige).

Vertrauenspersonen und Ansprechpartner für alle Erziehungsfragen und Alltagsprobleme sind die pädagogischen Fachkräfte vor Ort. Unterstützende und ergänzende psychologische und heilpädagogische Hilfen durch zusätzliche Fachdienste wie psychologische Fachberatung, Psychotherapie oder heilpädagogische Angebote stehen zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist von gegenseitiger Akzeptanz und Achtung geprägt. Die Möglichkeit einer Rückführung in die Familie wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.